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   BGH, 11.12.2013 - XII ZB 383/12   

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https://dejure.org/2013,41703
BGH, 11.12.2013 - XII ZB 383/12 (https://dejure.org/2013,41703)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2013 - XII ZB 383/12 (https://dejure.org/2013,41703)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 (https://dejure.org/2013,41703)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit einer Ausbildung an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie"Betriebswirt (VWA)" mit einer Hochschulausbildung i. S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Vergleichbarkeit einer Ausbildung an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie"Betriebswirt (VWA)" mit einer Hochschulausbildung i. S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Vergleichbarkeit einer Ausbildung an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie"Betriebswirt (VWA)" mit einer Hochschulausbildung i. S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Betriebswirt ( VWA) ": Keine höhere Vergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 383/12
    Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden, dass die berufsbegleitend an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie abgeschlossene Ausbildung zum "Betriebswirt (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von rund 1.000 Stunden nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG ist und daher keinen erhöhten Stundensatz für die Betreuervergütung begründet (Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - juris Rn. 9 ff.).

    Schließlich hat der Senat bereits entschieden, dass sich ein Betreuer bezogen auf den neu gestellten Vergütungsantrag nicht auf einen Vertrauensschutz wegen vorangegangener Bewilligungen einer höheren Vergütung berufen kann (Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - juris Rn. 19 mwN).

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 383/12
    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass eine Ausbildung, die sich nach den Feststellungen des Landgerichts zusammengerechnet allenfalls auf ein Jahr erstreckt, nicht als ausreichend anzusehen und damit nicht mit dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Lehre vergleichbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 15).
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 525/13

    Vergütung des Betreuers mit dem Studienabschluss Diplom-Agraringenieur

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 526/13

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf der Grundlage eines Stundensatzes

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 527/13

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf der Grundlage eines Stundensatzes

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 528/13

    Betreuervergütung bei einem in der ehemaligen DDR erworbenen Studienabschluss als

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 530/13

    Festsetzung der Höhe einer Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 534/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 529/13

    Festsetzung der Höhe der Vergütung eines Betreuers auf der Grundlage eines

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 550/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 533/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 535/13

    Erhöhte Vergütung eines Betreuers bei Studienabschluss als Diplom-Agraringenieur

    Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 552/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 523/13

    Betreuervergütung bei einem in der ehemaligen DDR erworbenen Studienabschluss als

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 532/13

    Erhöhte Vergütung eines Betreuers bei Studienabschluss als Diplom-Agraringenieur

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 524/13

    Betreuervergütung bei einem in der ehemaligen DDR erworbenen Studienabschluss als

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 551/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

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